
Wolfgang Schäuble
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Nach den Worten des Abgeordneten sollte die geplante Bedürfnisprüfung grundsätzlich erst ab einem Freibetrag von 40 Millionen Euro einsetzen, bei Familienunternehmen sogar erst ab 60 Millionen Euro - jeweils je Erbe oder Beschenkter. Schäuble plant mit härteren Grenzen von 20 Millionen Euro beziehungsweise 40 Millionen Euro. "Von entscheidender Bedeutung ist, dass bei der Bedürfnisprüfung kein Vermögen der Erben einbezogen wird", sagte Michelbach der F.A.Z. Sonst würde eine Vermögensteuer durch die Hintertür eingeführt, wie es Absicht der SPD sei.
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