
Horst Seehofer
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Deshalb werde Bayern die Zahlungen übernehmen. Er rief den Bund dazu auf, die bisher für die Leistung aufgewandten Mittel den Ländern zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung der Karlsruher Richter ist nicht der Bund, sondern die Länder für die Durchsetzung der Familienleistung zuständig. Der Bund hätte es daher nicht einführen dürfen. Bereits vor der Entscheidung hatte Seehofer betont, in Bayern am Betreuungsgeld festhalten zu wollen. Die Leistung in Höhe von 150 Euro monatlich wird an Eltern gezahlt, die ihr Kleinkind zu Hause betreuen.
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