
Wolfgang Schäuble
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Nachdem die Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall bleiben soll, treffe dies "das Herz des industriellen Mittelstandes". Bei den "qualitativen Kriterien" für die sogenannte Bedürfnisprüfung mute es zudem grotesk an, dass ein Unternehmen diese 40 Jahre nachweisen müsse. "Das ist mehr als eine Erbengeneration. Rechtssicherheit sieht anders aus", so Steiger. Der CDU-Politiker warnte zugleich, eine falsche Weichenstellung beim Erbschaftsteuerrecht könne "tiefgreifende Folgen für unsere solide Unternehmensstruktur in Deutschland haben". Gerade mittlere und große Familienunternehmen seien das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. "Auf dem globalen Kapitalmarkt sind Billionen auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten." Es könne daher nicht im Sinne der Bundesregierung sein, "dass sich Familienunternehmer durch eine zu hohe Erbschaftsteuerbelastung zum Verkauf entschließen und plötzlich sogenannte Heuschrecken unsere erfolgreichen und weltweit beneideten Hidden Champions bestimmen". Steiger gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer dem Gesetzgeber "großen Spielraum" lasse - auch mit Blick auf größere Familienunternehmen. Das habe der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in einem Gutachten für den Wirtschaftsrat bestätigt.
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