
Bundesverfassungsgericht
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Es stehe auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und sei insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Konkret ging es in dem Verfahren um vier Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das Streikverbot für Beamte richteten. Die Beschwerdeführer sind beziehungsweise waren als beamtete Lehrer an Schulen in verschiedenen Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) tätig. Da sie sich in der Vergangenheit während der Dienstzeit an Streikmaßnahmen beteiligt hatten, waren Disziplinarmaßnahmen gegen sie verhängt worden. Dagegen wehrten sich die Lehrer erfolglos vor den Verwaltungsgerichten. Mit den Verfassungsbeschwerden rügten sie eine angebliche Verletzung ihrer Grundrechte.
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