
Hochspannungsleitung
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Mit dem Jahreswechsel beginnt auch die dritte Periode des Europäischen Emissionshandels. Die Energieversorger werden dann alle Zertifikate, die sie für den Betrieb von Kohle- und Gaskraftwerken benötigen, kaufen müssen. Das erhöht die Kosten der Kraftwerksbetreiber, die derzeit noch einen Teil der Zertifikate kostenlos zugeteilt bekommen. Besonders große Stromverbraucher aus der Industrie werden die Veränderung durch steigende Strompreise zu spüren bekommen. Von der Kompensationsregelung sollen die Hersteller von Aluminium, Stahl und Kupfer profitieren, außerdem etwa die Branchen Chemie und Papier. Insgesamt sind Unternehmen aus 13 Sektoren und sieben Teilsektoren mit insgesamt 830 000 Arbeitsplätzen antragsberechtigt. Die Unternehmen sollen eine Kompensation in Höhe von 85 Prozent ihrer emissionshandelsbedingten Stromkosten erhalten. Die Kompensation soll bis 2020 auf 75 Prozent fallen. Um die Strompreiskompensation war lange gerungen worden. Einerseits wacht die EU-Kommission darüber, dass der Ausgleich nicht die Grenze zu einer unzulässigen Beihilfe überschreitet. Andererseits wollte das Bundesumweltministerium verhindern, dass es der Industrie zu leicht gemacht wird. So wollte das Ressort von Minister Peter Altmaier (CDU) durchsetzen, dass der Kompensationsanspruch um den Wert überschüssiger Zertifikate der Unternehmen aus der jetzt zu Ende gehenden Emissionshandelsperiode gekürzt wird. Letztlich konnte sich jedoch das Wirtschaftsressort durchsetzen. Die jährlichen Kosten für die Strompreiskompensation werden nach Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums rund 350 Millionen Euro betragen. Die Finanzierung der Kosten ist noch nicht abschließend geklärt. Ursprünglich sollte die Kompensation aus Mitteln des von der Bundesregierung eingerichteten Energie- und Klimafonds bestritten werden, der sich aus den Einnahmen des Zertifikatehandels speist. Da der Zertifikatepreis jedoch seit vielen Monaten extrem niedrig ist, fehlen dem EKF die Mittel. Möglicherweise muss daher ein Teil der Kosten aus dem Bundeshaushalt bestritten werden.
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