Die Regierung arbeitet an einen entsprechenden Gesetzentwurf, der bereits Mitte März vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Mit der Aufsicht durch die Bafin soll die Staatsbank auch teilweise dem Kreditwesengesetz unterstellt werden. Wie eine normale Geschäftsbank müsste die KfW dadurch künftig regelmäßig über die Eigenmittel und Liquidität an die Finanzaufsicht berichten. Die KfW rechnet intern mit Zusatzkosten durch diese Veränderung in zweistelliger Millionenhöhe. Im Gegenzug setzte die KfW durch, dass sie keinen festen Teil ihres Gewinns an den Bundeshaushalt abführen muss. Stattdessen soll sie aus den Gewinnen Rücklagen in einem Fonds bilden, erfuhr das "Handelsblatt" aus den Verhandlungskreisen weiter.
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