
Hochwasser in Halle-Kröllwitz
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Sie regelt die Verteilung und Verwendung der bereitgestellten Mittel sowie die Einzelheiten der näheren Durchführung. Da bisher keine konkrete Schadensbilanz vorliegt, werden zunächst 50 Prozent der Gelder nach einem festen Verteilungsschlüssel aufgeteilt. Weitere 30 Prozent können im Einvernehmen zwischen den betroffenen Ländern und dem Bund verteilt werden.
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