
Kundgebung gegen Rechts in Halle
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Ob sich Bundestag und Bundesregierung dem Verbotsantrag der Länder anschließen, ist noch offen. Bereits 2001 wurde von der damaligen Bundesregierung unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, der das Ziel hatte, die NPD verbieten zu lassen. Bundestag und Bundesrat brachten damals eigene Verbotsanträge ein. Das Bundesverfassungsgericht stellte die Verfahren am 18. März 2003 ein, nachdem bekannt geworden war, dass in den Reihen der NPD V-Leute des Verfassungsschutzes tätig waren. Die Verfassungsgemäßheit der Partei wurde damals nicht geprüft.
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