
Joachim Gauck
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Damit insbesondere der ESM-Vertrag völkerrechtlich in Kraft treten kann, bedarf es der Ratifikation durch den Bundespräsidenten. Karlsruhe hatte den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Auflagen genehmigt. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem ESM und dem Fiskalpakt am 29. Juni zugestimmt hatten, waren mehrere Verfassungsklagen in Karlsruhe eingegangen. Die Kläger monierten, dass die Gesetze zu einer unwiderruflichen Aufgabe von Hoheitsrechten führen würden.
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