
Flüchtlinge
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Laut Bundesregierung soll damit ein "Ausgleich zwischen der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands und seiner humanitären Verantwortung" geschaffen werden. Deshalb sollen Ehegatten und minderjährige Kinder als engste Familienangehörige unter Umständen nachziehen dürfen. Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sollen ebenfalls einen Antrag auf Familiennachzug stellen können. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug soll es aber nicht geben. Die Behörden sollen anhand "humanitärer Gründe" entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhält. Besonders berücksichtigt werden demnach die Dauer der familiären Trennung und das Alter der betroffenen Kinder. Außerdem gelten schwere Erkrankungen oder die konkrete Gefährdung der Angehörigen im Herkunftsland als "humanitäre Gründe".
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