
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet, dass das Innenministerium von Sachsen-Anhalt eine entsprechende Regelung im neuen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung plane. Ausreichend für einen Zwangstest soll sein, dass "bestimmte Umstände eine erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit begründen". Bisher ist ein Test beim Verdacht einer HIV-Infektion nur dann möglich, wenn der Betroffene diesem zustimmt. Die Aids-Hilfe, der Schwulen- und Lesbenverband und die Opposition im Landtag laufen Sturm gegen die Pläne. Schwere Bedenken aus medizinischen und ethischen Gründen äußert auch das Robert-Koch-Institut (RKI).
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