
US-Drohne des Typs MQ-1 Predator
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Die Piloten der Drohnen sitzen zwar in den USA, trotzdem wäre nach Ansicht von Juristen allein die Weiterleitung der Signale eine Beteiligung an den umstrittenen Operationen zur Tötung von Terrorverdächtigen. Die Karlsruher Ermittler forderten auch bei deutschen Behörden wie dem Verteidigungsministerium Dokumente an, die auf frühe Zweifel hindeuten, was sich in Ramstein tatsächlich abspielt. Ob es zu einem Ermittlungsverfahren kommt, ist jedoch fraglich. Generalbundesanwalt Harald Range sagte kürzlich in einer Sitzung des Bundestags-Rechtsausschusses, er sehe derzeit keine Grundlage dafür. Das Völkerstrafgesetzbuch setzt hohe rechtliche Hürden für die Strafbarkeit von Tötungen in bewaffneten Konflikten.
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