
Wolfgang Bosbach
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Das verstoße seiner Meinung nach gegen die Neutralitätspflichten von Beamten. "Wenn jemand im Privatleben ein Kopftuch trägt, ist das eine persönliche Entscheidung, die der Staat weder zu kommentieren noch zu kritisieren hat. Wenn aber eine Lehrkraft im Auftrag des Staates vor Schülerinnen und Schülern steht, liegt die Sache anders", sagte Bosbach. Es stehe zu befürchten, dass das Urteil das Problem in den Schulalltag und hin zu den Schulleitern verlagere, sagte der CDU-Politiker. "Nach welchen Kriterien soll man in einer Schule rechtssicher feststellen, ob der Schulfrieden gefährdet ist? Genügt es, wenn wenige Schüler oder Eltern protestieren? Oder muss die Kritik wesentlich massiver sein?" Diese Fragen stellten sich nun, so Bosbach.
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