
Mutter mit Kinderwagen
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Wenn Leihmutterschaft zu einem Geschäftsmodell werde, "lauern überall Gefahren". Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass ein deutsches Paar, das bei einer US-Leihmutter ein Kind bestellt hat, rechtlich als dessen Eltern gilt. Dazu sagte Limperg, sie fürchte, dass "die tatsächliche Entwicklung, das deutsche Verbot der Leihmutterschaft im Ausland zu umgehen, schon sehr weit fortgeschritten ist". Die Justiz allein werde das Problem nicht lösen können, damit müsse sich der Gesetzgeber beschäftigten. Im Interview mit der F.A.Z. fügte sie hinzu: "Ich habe großes Verständnis, dass Eltern mit unerfülltem Kinderwunsch nach anderen Möglichkeiten suchen. Aber man kann auch nicht alles `machen` weder am Anfang noch am Ende des Lebens".
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