
Beschneidung nach jüdischem Brauch
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Merkel gehört dem Ethikrat an und gehört zu den Wortführern gegen ein Gesetz, dass die Beschneidungspraxis legalisiert. Merkel stößt sich insbesondere daran, dass die Regierung auch Personen ohne ärztliche Ausbildung erlauben will, den Eingriff bei Jungen unter sechs Monaten vorzunehmen. Diesen sei es verboten, Voll- oder Teilnarkosen vorzunehmen. Eine lokalanästhetische Salbe, die gewöhnlich bei jüdischen Beschneidungen verwendet wird, werde wissenschaftlich als "höchst unzulänglich" eingestuft. Sollte der Gesetzgeber eine gravierende und vermeidbare Schmerzzufügung hinnehmen, wäre dies ein "offensichtlicher Verstoß gegen Geist und Buchstaben" der UN-Kinderrechtskonvention. Merkel kritisiert außerdem, dass das vom Ethikrat geforderte "natürliche Vetorecht" des Kindes im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt werde. Vielmehr würden die Eltern ermächtigt, frei zu entscheiden, sofern sie sich mit dem Abwehrwillen des Kindes auseinandersetzten.
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