Die Anwälte von Pistorius hatten versucht, den Berufungsprozess zu verhindern. Pistorius war am 21. Oktober 2014 wegen der fahrlässigen Tötung seiner Freundin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde er zu drei Jahren Haft wegen der rücksichtslosen Benutzung einer Waffe verurteilt. Dieser Teil der Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Der Paralympics-Star hatte in der Nacht zum Valentinstag 2013 seine Freundin durch eine geschlossene Toilettentür erschossen. Pistorius selbst beteuerte, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten zu haben.
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