
Berliner Polizist
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Mit dabei: Rund 60 Mitarbeiter der Polizei Berlin, der Steuerfahndung, des Finanzamts sowie der Ordnungsämter. In sechs Fällen wurde die strafbare Veranstaltung von Glücksspielen festgestellt, weitere Zuwiderhandlungen gegen die Spielverordnung und das Berliner Spielhallengesetz registrierten die Kontrollierenden 28 Mal. Nur in einem einzigen Betrieb gab es keine Beanstandungen.
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