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Bei Geräten, die an mindestens einer Kante mehr als 25 Zentimeter lang seien, sei der Händler dann zur Rücknahme verpflichtet, wenn der Kunde ein gleichwertiges Neugerät kauft. Die Bestimmungen gelten auch für Online-Händler, schreibt die Zeitung weiter. Verbrauchern soll es so erleichtert werden, Altgeräte nicht nur bei Recyclinghöfen, sondern auch beim nahegelegenen Händler abzugeben. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verfolgt damit das Ziel, dass künftig weniger alte oder defekte Elektrogeräte im Restmüll entsorgt werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Nach dem Kabinettsbeschluss müssen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz befassen. Die zweite Lesung im Bundesrat wird voraussichtlich im September erfolgen, heißt es der Zeitung zufolge in einem Papier des Ministeriums.
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