
Horst Seehofer
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Eine Bedürfnisprüfung sollte "ausschließlich das durch die Erbschaft mit erworbene, nicht begünstigte Vermögen umfassen. Beim Erwerb vorhandenes eigenes Vermögen des Erben sollte nicht mit einbezogen werden." Und Seehofer will, dass ein Abschmelzmodell ab 40 Millionen Euro beginnt. Zwischen 40 und 130 Millionen Euro sollte der Verschonungsabschlag um je ein Prozent pro drei Millionen Euro abschmelzen. Über 130 Millionen Euro sollte die Verschonung stets 55 Prozent der Regelverschonung beziehungsweise 70 Prozent der Optionsverschonung betragen. "Bei Familienunternehmen soll das Abschmelzmodell bei 60 Millionen Euro beginnen", so der Brief.
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