
Wolfgang Schäuble
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Die Reform ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Dezember entschieden hat, dass die weitgehende Verschonung des Betriebsvermögens von der Erbschaft- und Schenkungsteuer korrekturbedürftig ist. Das Aufkommen von zuletzt knapp 5,5 Milliarden Euro steht den Ländern zu. Die höchsten Richter verlangen, dass Großunternehmen nicht länger automatisch von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont werden, wenn sie nur lange genug mit allen oder fast allen Mitarbeitern fortgeführt werden.
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