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Das Bundeskanzleramt entschied sich damals nach Rücksprache mit dem BND gegen diese Ausweitung der Kooperation, berichtet die "Welt". Hintergrund war demnach die Annahme, dass der Schutz deutscher Grundrechtsträger bei der Satellitenkommunikation durch die Benutzung von Filtern noch hinreichend gewährleistet sei. Solche Schutzmechanismen seien hingegen bei der Überwachung von Internetdaten in Glasfaserkabeln nicht mehr anwendbar. Die deutsche Seite wäre nach eigener Ansicht Gefahr gelaufen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen zu verstoßen und keinen ausreichenden Schutz mehr bieten zu können. Eine solcher Datenaustausch hätte damit möglicherweise gegen das 2002 unterzeichnete Memorandum of Agreement verstoßen, das die Grundlage für die Zusammenarbeit in Bad Aibling bildet. Dort werden Datenverkehre in Krisengebieten abgeschöpft.
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