
Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek
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Maas Beamte haben nach Angaben aus Ministeriumskreisen vier Fall-Kategorien identifiziert, die künftig auch unter den Vergewaltigungs-Paragrafen fallen sollen: zum Beispiel Opfer, die aus Angst vor dem Täter keinen Widerstand gegen sexuelle Übergriffe leisten, oder auch Frauen, die Vergewaltigungen in Schockstarre über sich ergehen lassen, weil der Täter sie überrumpelt hat. Auch Fälle, in denen der Vergewaltiger zwar gewalttätig war, aber diesen Zwang nicht gezielt einsetzte, um den Sex zu ermöglichen. Geregelt werden sollen schließlich zudem Fälle, in denen das Opfer nur dachte, es sei in einer schutzlosen Lage, tatsächlich aber Hilfe erreichbar war, heißt es in dem Bericht.
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