
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Das BAMF erklärte auf Anfrage, dass die Personen Einblick in das Asylaktensystem erhielten: "Alle eingesetzten Mitarbeitenden hatten lesenden Zugriff." Das Personal hätte eine entsprechende Datenschutzunterweisung erhalten. Eine Sicherheitsüberprüfung sei nicht notwendig gewesen, da die Personen "keinen Zugang zu als vertraulich oder geheim (...) eingestuften Unterlagen hatten", teilte das BAMF mit. Die Aussage der Behörde bringt die Bundesregierung in Erklärungsnot. Sie steht nämlich im Widerspruch zur Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion von April 2018. Darin schreibt der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Stephan Mayer (CSU): "Externe haben aus Datenschutzgründen keinen Zugriff auf das Asylsystem Maris."
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