Bereits seit dem 10. Mai 2012 gilt zudem ein Sonderkündigungsrecht, wenn nach einem Umzug der Neuanschluss fraglich ist. Bei Anbieterwechsel darf die Freischaltung der Rufnummer nur einen Kalendertag dauern. Neu seit August 2012: Call-by-Call-Anbieter müssen den Telefonkunden die aktuellen Gebühren zu Gesprächsbeginn ansagen. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sagte gegenüber "bild.de": "Von den Neuregelungen im Telekommunikationsmarkt werden die Verbraucher deutlich profitieren."
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