
Autobahn
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Sollte der zuständige EuGH-Vizepräsident, Koen Lenaerts, im Rahmen eines solchen Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes zu dem Ergebnis gelangen, dass das geplante Gesetz dem Anschein nach gegen EU-Recht verstößt, so kann er anordnen, dass die Pkw-Maut in Deutschland bis zur Entscheidung über die Klage nicht angewendet werden darf. Ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wurde beispielsweise im Juli 2003 angewandt, als der EuGH Österreich unverzüglich untersagte, ein teilweises Fahrverbot auf der Brennerautobahn für Lkw durchzusetzen. Eine Klage vor dem EuGH behält sich auch Österreich vor. Wie eine Sprecherin des österreichischen Verkehrsministeriums der "Welt" sagte, hält die Regierung in Wien nach wie vor an ihrer "grundsätzlichen Kritik" am deutschen Gesetz fest. Daher werde Österreich nach dem Beschluss des Bundestages mit der EU-Kommission über mögliche europarechtliche Schritte gegen Deutschland sprechen. Diese Gespräche mit Brüssel seien erforderlich, weil die Kommission die "Hüterin der europäischen Verträge" sei. "Aber in letzter Konsequenz", sagte die Sprecherin, "kann es sein, dass Österreich vor dem EuGH klagen wird."
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