
Containerschiff
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Auch soll das Gesetz zunächst nur für etwa 600 deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten. Erst in einer zweiten Stufe ab 2024 soll es dann auch in kleineren Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten greifen. Der Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Unternehmen für Menschenrechtsverstöße entlang ihrer Lieferkette auch zivilrechtlich haften zu lassen, ist den Informationen zufolge vom Tisch. Dagegen hatte sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gewehrt. Stattdessen drohen Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, jetzt Bußgelder. Nach der Einigung innerhalb der Regierung sollen Unternehmen nun gewährleisten, dass es im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren unmittelbaren Zulieferern zu keinen Menschenrechtsverstößen kommt. Mit einer Risikoanalyse müssen sie nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Weitere mittelbare Zulieferer in der Kette bis hinunter zum Rohstofflieferanten müssen nur abgestuft geprüft werden. Eine Risikoanalyse ist hier nur dann erforderlich, wenn Beschwerden von Mitarbeitern eines mittelbaren Zulieferers also beispielsweise eines Minenarbeiters aus dem Kongo das deutsche Unternehmen erreichen. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, muss gegebenenfalls ein neuer Zulieferer gesucht werden.
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