
Pilot im Cockpit
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Vielmehr sei der Tarif-Unfrieden im Luftverkehr vor allem eine Folge der Struktur des Luftverkehrs: Jeder Tarifkonflikt in einem der am Luftverkehr beteiligten Einzelunternehmen oder bei mitwirkenden Dienstleistern der öffentlichen Hand könne jedes Mal nahezu den kompletten Luftverkehr lahmlegen. "Deswegen brauchen wir für diesen speziellen Bereich der kritischen Verkehrsinfrastruktur Regeln für Tarifkonflikte." Nach Ansicht des BDL sind dies vor allem Ankündigungsfristen und eine vorgeschaltete Schlichtung. "Damit wird in keiner Weise das Streikrecht in Frage gestellt. Es würde lediglich die Bestimmung, dass ein Streik nur die `Ultima Ratio`, also das letzte Mittel, sein sollte, mit Leben gefüllt."
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