
Bayerischer Landtag
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Laut des neuen Gesetzes darf die Auswertung von DNA-Spuren schon zu Fahndungszwecken herangezogen werden. Körperkameras, sogenannte Bodycams, dürfen durch Beamte künftig auch in Wohnungen eingesetzt werden. Die Polizei bekommt zudem Zugriff auf Cloud-Speicher. SPD und Grüne haben Klagen angekündigt.
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