
Gefängnis
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Der Jugendrichter Andreas Müller hatte in seinem kürzlich erschienen Buch eine ähnliche Forderung erhoben. Der F.A.S. sagte er, bei einem Jugendlichen der regelmäßig klaue, sei eine Jugendstrafe, die erst bei sechs Monaten beginne, vielleicht zu hart. In einem solchen Fall könne es sinnvoller sein, dem Täter zwei Monate Arrest aufzuerlegen und ihn zu therapieren. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verteidigte die bestehende Regelung. "Stets härtere Strafen und Sanktionen zu fordern, hilft den Betroffenen wenig", sagte sie der F.A.S.. Präventionsmaßnahmen seien bei Jugendkriminalität wesentlich wirkungsvoller.
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