Er habe den Eindruck, "dass die Kirchen das Kirchenasyl immer häufiger als Systemkritik am europäischen Dublin-System der Zuständigkeitsverteilung nutzen", kritisierte der BAMF-Präsident. Früher sei es beim Kirchenasyl um wenige Einzelfälle gegangen, bei denen nach einer negativen Asylentscheidung die Abschiebung ins Herkunftsland verhindert werden sollte. "Heute beobachten wir, dass das Kirchenasyl vermehrt solchen Menschen gewährt wird, für deren Verfahren eigentlich andere EU-Staaten zuständig sind", so Schmidt.
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