
Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle
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"Dieses Verfahren braucht aber eine gewisse Zeit und kann nicht innerhalb so kurzer Frist durchgeführt werden", so Groß. Auch eine Regelung wie an Flughäfen sei nicht zulässig, da es sich um Binnengrenzen handle. Dort aber seien Grenzkontrollen "seit 20 Jahren schon gar nicht mehr zulässig, allenfalls in Ausnahmefällen, so dass die Voraussetzung, dass nämlich überhaupt eine Kontrolle stattfindet, gar nicht gegeben ist". Auch mögliche bilaterale Vereinbarungen könnten an der deutsch-österreichischen Grenze ihre Wirkung kaum entfalten. Die meisten der Geflüchteten, die bereits in anderen Ländern einen Antrag gestellt haben, hätten nämlich nicht in Österreich ein Verfahren bekommen, "sondern in anderen Staaten wie Griechenland, Ungarn, Bulgarien, wo sie zuerst eingereist sind. Auch Österreich ist ja kein Ersteinreiseland, weil es keine Außengrenze hat", sagte der Professor für öffentliches Recht. Offensichtlich versuche die CSU, Handlungsfähigkeit auf nationaler Ebene zu demonstrieren, die es in dieser Form nicht mehr gebe. Diese Kompetenz sei der Bundesrepublik entzogen und der Europäischen Union übertragen worden.
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