"Mit dieser Steigerung setzte sich ein längerfristiger Trend fort", sagte Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, auf einer Pressekonferenz in Berlin. Ein Niedriglohn liegt vor, wenn der Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten, ist. Die so für 2010 bestimmte Niedriglohngrenze, unterhalb derer alle Verdienste als Niedriglöhne gelten, lag bei 10,36 Euro Bruttostundenverdienst.
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