
Mann mit Kind
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Das Problem fehlender Betreuungsplätze dürfe nicht privatisiert werden. Außerdem sei davon auszugehen, dass das Gesetz "mehrheitlich zulasten des Rentenanspruchs von Frauen" gehe. Denn in der Regel seien es die Großmütter, die die berufliche Auszeit nehmen würden.
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