Darüber hinaus wurden in der 31. Minute mehrere Gegenstände in Richtung eines Osnabrücker Spielers geworfen. Kurz vor Anpfiff und im Verlauf der zweiten Halbzeit wurden erneut pyrotechnische Gegenstände im Münsteraner Zuschauerblock sowie mehrere Bengalische Feuer im Gästeblock gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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